JUGENDORDNUNG


DES


FLENSBURGER HOCKEY-CLUB E. V.



 

1 Jugendwart/-in 

 

Der / Die Jugendwart/-in ist zuständig für die Jugendarbeit im Flensburger Hockey-Club e. V.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

 

  • die Koordinierung der gesamten Vereinsjugendarbeit
  • die überfachliche Jugendarbeit
  • die Vertretung der Jugend im Vorstand
  • die Vertretung der Jugend innerhalb der Sportjugend (KSB), des Ortsjugendrings und gegenüber der behördlichen Jugendpflege

 

2 Jugendausschuss 

 

Zur Unterstützung des / der Jugendwarts/-in besteht ein Jugendausschuss



     Ihm gehören an:

 

  • der / die Jugendwart/in
  • die Jugendsprecher

 

Den Vorsitz im Jugendausschuss führt der Jugendwart

 

Aufgabe des Jugendausschusses ist es, Jugend­ver­an­stalt­ ungen im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen Ver­an­staltungen zu planen und darüber zu beschließen

 

3 Jugendversammlung

 

Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins im Alter bis zu 18 Jahren und dem / der Jugendwart/-in 

 

Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen, unterbreitet Vorschläge zu Vereinsgestaltung und wählt den / die Jugendwart/in und die Jugendsprecher

 

Die Leitung der Jugendversammlung hat der / die Jugendwart/-in

 

Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Auf Antrag von 10 % der Mitglieder der Jugendabteilung muss eine Jugendversammlung ein­ berufen werden

 

5 Wahlverfahren

 

Der / Die Jugendwart/-in und die Jugendsprecher werden von der Jugendversammlung gewählt. Jede Mannschaft wählt einen Sprecher, der gleichzeitig Mannschaftsführer ist

 

Der / Die Jugendwart/-in wird auf der Jahres­haupt­ver­sammlung des Flensburger Hockey-Club e. V. bestätigt

 

Wird eine Bestätigung nicht vorgenommen, so muss die Jugendversammlung der Abteilung bzw. des Gesamt­vereins erneut eine/n Jugendwart bzw. Jugendwartin wählen. Die Ablehnungsgründe sind der Jugendabteilung bekannt zu geben.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält

 

Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. Eine Wieder­wahl ist unbegrenzt möglich. Die Wahl müssen vor der Jahres­hauptversammlung durchgeführt werden

 

Der / Die Jugendwart/-in muss mit Sitz und Stimme im Vorstand des Flensburger Hockey-Club e. V. Vertreten sein, um dort die Belange der jugendlichen Mitglieder zu ver­treten

 

Die Jugendabteilung verfügt über die ihr zu Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden in eigener Zuständigkeit mit Rechnungslegung über die Hauptkasse des Flens­burger Hockey-Club e. V.

 

Inkrafttreten

 

Diese Jugendordnung tritt am 12. Mai 2010 in Kraft Mit diesem Tag verliert die bisherige Jugendordnung ihre Gültigkeit. 
           
Beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammmlung) vom 12. Mai 2010

 

Flensburg, 12. Mai 2010



 

Hermann Dethleffsen          Ewald Rettig 
1. Vorsitzender                    Kassenwart

 

FHC Jugendordnung